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Friedhöfe erfüllen wichtige und in jeder Kultur bestehende individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken zu ermöglichen. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle in der religiösen Praxis, erfüllen aber auch wichtige öffentliche Interessen. Der Friedhof mit seinen Grabplätzen als letzte Ruhestätte der Verstorbenen oder als Traditionsplatz für Familien ist in allen Kulturen ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer. Die Angehörigen des Toten übernehmen das Andenken an den Verstorbenen.

In der Schweiz gilt die Kremation als Bestattung (im Gegensatz zu einigen Ländern, in denen nur die Beisetzung auf einem Friedhof als Bestattung im eigentlichen Sinne gilt). Dass heisst, die Asche darf ohne behördliche Bewilligung von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt werden, im eigenen Garten beigesetzt oder in der Natur ausgestreut werden und muss nicht, wie in anderen Ländern üblich, auf einem Friedhof beigesetzt werden. In der Schweiz gibt es einige Humankrematorien über die Kantone verteilt. Die Einäscherung ist eine Beschleunigung des natürlichen Auflösungsprozesses unter überwachten Umständen. Es ist die bestmögliche hygienische Lösung und entlastet somit auch die Umwelt. Was bei einer traditionellen Beerdigung Jahre dauert, geschieht hier in etwa einer Stunde. Die Einäscherung von Leichen ist eine durchaus pietätvolle Bestattung und vor allen Dinge in Ballungsräumen wegen des sparsamen Platzbedarfs der Urnengräber eine empfehlende Art der Bestattung.

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